- unterbelegen
- ụn|ter|be|le|gen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.>:(Hotels, Krankenhäuser o. Ä.) mit [wesentlich] weniger Personen belegen, als es von der Kapazität her möglich ist:die Hotels waren zu 30 Prozent unterbelegt.
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ụn|ter|be|le|gen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.>: (Hotels, Krankenhäuser o. Ä.) mit [wesentlich] weniger Personen belegen, als es von der Kapazität her möglich ist: es wird vermieden, die Krankenhäuser unterzubelegen; die Hotels waren zu 30 Prozent unterbelegt.
Universal-Lexikon. 2012.